Corpus evangelicorum

Corpus evangelicorum
Cọrpus evangelicorum
 
[lateinisch], im Heiligen Römischen Reich die entsprechend den Bestimmungen des Westfälischen Friedens (1648) am 22. 7. 1653 auf dem Reichstag zu Regensburg gebildete Vereinigung der evangelischen Reichsstände unter Führung Kursachsens, dem das Corpus catholicorum gegenüberstand. Aufgabe des Corpus evangelicorum war die Wahrung der evangelischen Interessen. Dafür beanspruchte es das Recht zu Kollektiveingaben an den Kaiser, die Reichsstände und obersten Reichsgerichte, kirchenpolitische Beobachter zu entsenden und mit auswärtigen Mächten zu korrespondieren. Auch als Kurfürst August II., der Starke, von Sachsen 1697 zum Katholizismus übertrat, blieb die Führung des Corpus evangelicorum bei Kursachsen. Das Corpus evangelicorum bestand bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches (1806).
 
 
K. Schlaich: C. e. u. Corpus catholicorum, in: Der Staat, Jg. 11 (1972);
 M. Heckel: Itio in partes. Zur Religionsverfassung des Hl. Röm. Reiches Dt. Nation, in: Ztschr. der Savigny-Stiftung für Rechtsgesch., Kanonist. Abt., Jg. 95 (1978).
 

Universal-Lexikon. 2012.

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